Neben den üblichen Tätigkeiten wie Erstellen von Steuererklärungen, Buchführungen und Jahresab- schlüssen einschließlich Lohnarbeiten beschäftigen wir uns auch mit Ihrer Vertretung vor den Finanz- gerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir übernehmen Ihrer Vertretung bei Selbstanzeigen bzw. in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten. Auf Ihren Wunsch hin auch gemeinsam mit einem kompetenten Fachanwalt. Sie entscheiden nach Ihren Bedürfnissen selbst, ob Sie uns als unauffälligen Berater im Hintergrund oder als offensiven Vertreter vor der Finanzbehörde oder dem Finanzgericht in Anspruch nehmen.
Wir verfügen über die veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen aller deutschen Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes. Dadurch können wir prüfen, ob ein vergleichbarer Fall bereits Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung war und entsprechend Ihre Chancen für einen Finanzgerichtsprozeß abschätzen. Zu unserem Kundenkreis gehören Privatpersonen, Unternehmer, Personen- und Kapital- gesellschaften sowie auch Vereine, die wir in allen Steuerangelegenheiten vertreten. Bei Existenzgründungen erarbeiten wir für Sie ein Konzept auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Bank und Ihrer Berufskammer bzw. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Wenn es im Einzelfall erforderlich ist, einen Fachberater oder Fachanwalt hinzuzuziehen, nennen wir Ihnen gerne einen kompetenten Kollegen oder Rechtsanwalt. Das gilt auch für umfangreiche Unternehmens- und Grundstücksbewertungen. Sprechen Sie zunächst mit uns. Wer ermitteln Ihren Beratungsbedarf und erarbeiten eine gute und kostengünstige Lösung für Sie. Das erste Beratungsgespräch erfolgt bei uns gebührenfrei.